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Nach turbulenter und lautstarker Debatte sind sich die Experten darüber einig zu empfehlen, Unfallschäden an Fahrzeugen künftig auch in voller Höhe zu ersetzen, wenn nur die Schätzung eines qualifizierten freien unabhängigen Sachverständigen und keine Werkstattrechnung vorliegt. Siehe hierzu die Empfehlungen des 38. deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar.
Bei dieser fiktiven Abrechnung wollen die Versicherer bis zu 25 % Kürzung vornehmen, um angebliche Mehrkosten in der Schmerzensgelderstattung auszugleichen.
Massiver Widerstand gegen dieses Vorhaben kam vor allem von den Verbraucherschutzorganisaionen wie ADAC, Rechtsanwalts- und Sachverständigenverbänden.
Diese bemängelten, dass der Autofahrer wieder einmal zur Kasse gebeten werden sollte. Der ADAC warf den Versicherern vor, eine Milliarde Mark bei den Autofahrern einsparen zu wollen. Die Bundesregierung plant sogar eine Zwei - Klassenregulierung zu schaffen, indem bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer und diverse andere Nebenkosten nicht ersetzt werden sollen.
Ein klarer Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, meinten Rechtsvertreter der Verbraucher-verbände. Wie die Rechtsanwälte und Sachverständigen hat der Verkehrsgerichtstag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies die Gefahr berge, dass der Geschädigte nicht den Ersatz bekommt, der ihm nach Gesetz und gefestigter Rechtsprechung zusteht. Unter diesem Aspekt ist das Vorgehen der Versicherungswirtschaft im Falle der Notrufsäulen auch dahingehend zu verstehen, dass der Geschädigte bereits bei seinem " Schadensruf " von der Unfallstelle an über die " gelben Säulen " im sogenannten " Schadensmanagement " gefangen und abgeblockt werden soll.
Der massive Eingriff in ein bestehendes und
bewährtes Schadensrecht lässt die Frage aufkommen,
wer steckt dahinter oder wer hat ein starkes
Interesse daran, das bewährte Schadensrecht zu seinen Gunsten zu kippen? Wieso macht sich hier ausgerechnet die Bundesjustizministerin Frau Däubler - Gmelin für eine Änderung des Schadenersatzrechtes so stark?
Aus den kontroversen Diskussionen des Arbeitskreises III hat ein Teilnehmerbeitrag das Kind beim Namen genannt. Ausgehend von einem auszugleichenden Kapitalbedarf der Versicherungswirtschaft von 250 Millionen DM und 50 Millionen Versicherungsverträgen, bräuchte jeder Vertrag lediglich um DM 5,00 erhöht werden, um den angeblich beabsichtigten Kostenausgleich herbeizuführen. Dieser geringe Betrag macht nicht einmal 1 % der durchschnittlichen Versicherungsprämie aus und fällt somit nicht ins Gewicht. Wenn man sich die Prämienveränderungen der vergangenen Jahre (teilweise zweistellige Rabatte für bestimmte Berufsgruppen, Garagenparker, Alleinfahrer etc.) ansieht, und je nach Fahrzeugtyp auch zweistellige Prämienerhöhungen berücksichtigt, so ist der Wunsch eines Mehrkostenausgleiches durch gesetzliche Regelung nicht nachvollziehbar, zumal die europäische Öffnung der Versicherungswirtschaft freie Hand in der Kalkulation ihrer Prämien ermöglicht hat. Es ist somit nicht ersichtlich, warum der Gesetzgeber nun der Versicherungswirtschaft bestimmte Bilanzergebnisse legalisieren soll?
Fachleute vertreten zudem die Auffassung, daß dem Autofahrer keine höheren Versicherungskosten ins Haus stehen werden. Selbst wenn die versicherungsmathematische Kalkulation theoretisch zu einer Prämienerhöhung führen würde, entstehen den Autofahrern hierdurch keine Kosten. Ein Autofahrer, dem seine Versicherungsprämie bzw. die Kostensteigerung zu hoch erscheint, ist mündig genug, sich zur Abhilfe an Verbraucherschutzorganisationen, ADAC, Versicherungsmakler etc. zu wenden bzw. selbst eine Internetrecherche durchzuführen. Je nach Fahrzeugtyp lassen sich hierbei um einen Prämienmittelwert immer wieder Schwankungsbreiten von +/- 30 % feststellen. Durch solche Untersuchungen kann der Autofahrer somit erhebliches Einsparpotential realisieren, das, wenn man die Grenzwerte des Spektrums betrachtet, bis in den Bereich von 60 % des Mittelwertes gehen kann. Der Wettbewerb der Versicherer führt also für den Autofahrer und Geschädigten zu gesteigertem Preisbewußtsein. Eine Legalisierung von Versicherungswünschen zur Gewinnmaximierung bzw. zur Verfolgung konzerninterner Ziele zu Lasten von Geschädigten bringt für Geschädigte keine Vorteile. Es ist auch nicht einzusehen, warum eine 100-%-Versicherungsprämie gezahlt werden soll, um 75 % Schadensersatz zu erhalten.
Einig waren sich die Verkehrsexperten darin, den Opferschutz bei Personenschäden zu verbessern. Auch beim Schmerzensgeld für Unfallopfer empfahlen die Experten Verbesserungen.
Als Resümee ist daher mit Spannung der angekündigte Gesetzesentwurf der Justizministerin zu erwarten, welchen diese ja in diversen Interviews bereits vollmundig angekündigt hat.
Die Verbände werden jedenfalls ein wachsames Auge auf das Vorhaben der Ministerin werfen, um sicherzustellen, dass nicht die Fahrzeuglenker die Zeche bezahlen müssen, der durch falschen Sparwillen von Versicherern initiiert wurde.
PR Rennerod 01-02-2000