38. Deutscher Verkehrsgerichtstag 26. bis 28. Januar 2000 in Goslar
EMPFEHLUNG
Arbeitskreis II
"Schadensmanagement bei Personenschaden"
In vielen Fällen reichen die Instrumentarien des sozialen Sicherungssystems allein nicht aus,
für Unfallopfer zeitnah, individuell und bestmöglich die soziale und berufliche Wiedereingliederung
zu gewährleisten.
Deshalb empfiehlt der Arbeitskreis die Einschaltung eines privaten Rehabilitationsmanagements in geeigneten Fällen auf
freiwilliger Basis.
Zum Schutze des Verletzten und zur Sicherung seines Rechtes auf Selbstbestimmung sollten dabei folgende Grundsätze
beachtet werden:
- Der beauftragte Rehabilitationsdienst muss vom Versicherer personell und organisatorisch unabhängig und in der
Bearbeitung weisungsfrei sein.
- Die vom Rehabilitationsdienst über den Verletzten erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Rehabilitation
weitergegeben werden.
- Zur Sicherung der Qualität, der Objektivität und Wahrung der Unabhängigkeit des Rehabilitationsdienstes
wird die Errichtung eines Beirates oder einer vergleichbaren Einrichtung empfohlen. Dieser soll aus mindestens drei Personen
aus dem Bereich Medizin, Recht und Arbeits-/Sozialwesen bestehen.
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