DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V
- Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar -


38. Deutscher Verkehrsgerichtstag      26. bis 28. Januar 2000 in Goslar

EMPFEHLUNG

Arbeitskreis III

"Gesetzliche Änderungen im Schadenersatzrecht"


  1. Der Arbeitskreis begrüßt die Initiative des Gesetzgebers, den Opferschutz für Personenschäden zu verbessern.
    Daher empfiehlt der Arbeitskreis:

    • die Altersgrenze für die Haftung/Mithaftung von Kindern im Straßenverkehr auf das vollendete zehnte Lebensjahr anzuheben und eine Haftung des motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüber Kindern nur noch bei "höherer Gewalt" auszuschließen.

      Wegen der Veränderung der Verantwortlichkeit von Kindern im Straßenverkehr sollte die Billigkeitshaftung des § 829 BGB verstärkt berücksichtigt werden.

      Die Verkehrserziehung von Kindern in Schulen sollte intensiviert werden.

    • ein Schmerzensgeld sollte auch bei der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr eingeführt werden. Dabei sollte für die Gefährdungs- und Verschuldenshaftung eine einheitliche Haftungsschwelle gelten.

      Ein Schmerzensgeld sollte - außer bei Vorsatz - nur gewährt werden, wenn die Beeinträchtigung unter Berücksichtigung ihrer Art und Dauer nicht unerheblich ist. (Knappe Mehrheit)

  2. Eine Änderung der Berechung des Sachschadenersatzes (§ 249 BGB) wird abgelehnt. Der Geschädigte darf auch in Fällen des sogenannten "fiktiven Reparaturkostenabrechung" nicht in seiner Freiheit, über den vollen ungeschmälerten Entschädigungsbetrag verfügen zu dürfen, eingeschränkt werden.

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