DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V
- Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar -


38. Deutscher Verkehrsgerichtstag      26. bis 28. Januar 2000 in Goslar

EMPFEHLUNG

Arbeitskreis V

"Fahrerassistenz- und Leitsysteme"


  1. Der Arbeitskreis begrüßt jede Innovation in der Kfz-Technik, die zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führt.

  2. Die weitere Einführung technischer Systeme, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu fördern, darf nicht die Verantwortlichkeit des Fahrers für den Betrieb seines Fahrzeugs einschränken.

  3. In Situationen jedoch, in denen die Fahraufgabe nicht ausreichend bewältigt werden kann, können technische Systeme diese Aufgabe übernehmen. Dies gilt auch für Systeme, welche vom Fahrer nicht übersteuert werden können.

  4. Wo die Fahraufgabe bewältigt werden kann, sind Eingriffe in Fahrzeugsysteme gegen den Willen des Fahrers abzulehnen.

  5. Einrichtungen in Kraftfahrzeugen, die der Fahrerassistenz dienen und sicherheitsrelevante Bauteile beeinflussen können, sollen einer technischen Überprüfung zugänglich sein.

  6. Zur bestmöglichen Nutzung der Sicherheitsmerkmale von Fahrerassistenzsystemen sollten die Kraftfahrer verstärkt informiert und mit diesen Systemen vertraut gemacht werden.

  7. Eine vollautomatische Fahrzeugführung für den allgemeinen Straßenverkehr schafft schwerwiegende verkehrliche und Verkehrssicherheitsprobleme. Sie ist daher abzulehenen.

  8. Zur Zeit besteht keine Veranlassung, die Zulassung der elektronischen Koppelung von Kraftfahrzeugen zu fördern. Es ist insbesondere vorab eine Klärung der damit verbundenen verkehrlichen und Verkehrssicherheitsprobleme vorzunehmen.

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