38. Deutscher Verkehrsgerichtstag 26. bis 28. Januar 2000 in Goslar
EMPFEHLUNG
Arbeitskreis V
"Fahrerassistenz- und Leitsysteme"
- Der Arbeitskreis begrüßt jede Innovation in der Kfz-Technik, die zu einer
Verbesserung der Verkehrssicherheit führt.
- Die weitere Einführung technischer Systeme, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit
zu fördern, darf nicht die Verantwortlichkeit des Fahrers für den Betrieb
seines Fahrzeugs einschränken.
- In Situationen jedoch, in denen die Fahraufgabe nicht ausreichend bewältigt
werden kann, können technische Systeme diese Aufgabe übernehmen. Dies gilt
auch für Systeme, welche vom Fahrer nicht übersteuert werden können.
- Wo die Fahraufgabe bewältigt werden kann, sind Eingriffe in Fahrzeugsysteme
gegen den Willen des Fahrers abzulehnen.
- Einrichtungen in Kraftfahrzeugen, die der Fahrerassistenz dienen und sicherheitsrelevante
Bauteile beeinflussen können, sollen einer technischen Überprüfung
zugänglich sein.
- Zur bestmöglichen Nutzung der Sicherheitsmerkmale von Fahrerassistenzsystemen
sollten die Kraftfahrer verstärkt informiert und mit diesen Systemen vertraut gemacht
werden.
- Eine vollautomatische Fahrzeugführung für den allgemeinen Straßenverkehr
schafft schwerwiegende verkehrliche und Verkehrssicherheitsprobleme. Sie ist daher
abzulehenen.
- Zur Zeit besteht keine Veranlassung, die Zulassung der elektronischen Koppelung von
Kraftfahrzeugen zu fördern. Es ist insbesondere vorab eine Klärung der damit
verbundenen verkehrlichen und Verkehrssicherheitsprobleme vorzunehmen.
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