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EMPFEHLUNG
Arbeitskreis VI
Immer noch können "durchreisende Verkehrssünder" sich leicht den angemessenen Sanktionen entziehen. Gerade bei automatisierter Überwachung ohne Anhaltekontrollen - wie in Deutschland häufig der Fall - führt dies zu der nicht akzeptablen Konsequenz, dass diese Täter nach Rückkehr in ihren Wohnsitzstaat in aller Regel nicht belangt werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Arbeitskreis die europäischen Übereinkommen, die eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrssanktionen sicherstellen wollen. Die unterschiedlichen Rechtsordnungen, Sanktionen und Verfahrensregelungen in Europa bedingen aber, dass bei der anstehenden Ratifizierung der Übereinkommen besonderes Augenmerk auf Folgendes zu legen ist:
Eine Vollstreckung in Deutschland darf nicht erfolgen, wenn im Ausland kein rechtliches Gehör gewährt worden war. Insbesondere müssen den Betroffenen alle relevanten Schriftstücke (Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Urteil u.a.) in deutscher Sprache zur Verfügung gestanden haben.
Der Arbeitskreis appelliert an die Bundesregierung, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Übereinkommen in allen Mitgliedstaaten zügig ratifiziert werden, damit künftig Verkehrsverstöße wirklich europaweit verfolgt werden können.
Auch vor dem Hintergrund der diskutierten Übereinkommen hält der Arbeitskreis eine Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts trotz aller Schwierigkeiten für ein wichtiges Ziel.