38. Deutscher Verkehrsgerichtstag 26. bis 28. Januar 2000 in Goslar
EMPFEHLUNG
Arbeitskreis VIII
"Seefahrt und Umweltschutz"
- Der Arbeitskreis hält einmütig eine intensivere Verfolgung und Ahndung
der illegalen Einleitung von Betriebs- und Ladungsrückständen durch Schiffe
für dringend erforderlich. Für Prävention und Tataufklärung ist
dabei eine wirksame Kontrolle in den Häfen und auf See - dort insbesondere die
Luftüberwachung - unverzichtbar. Dazu gehöhrt eine enge grenzüberschreitende
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Im Einzelnen empfiehlt der Arbeitskreis
folgende Maßnahmen:
- eine stärkere Abschöpfung der durch illegale Einleitung ersparten
Aufwendungen beim Reeder.
- verschärfte Ahndung von umweltrelevanten Verstößen im Vorfeld
strafbaren Unrechts als Ordnungswidrigkeit.
- Fortsetzung der Bemühungen der Justizministerkonferenz zur Einführung
eines Unternehmensstrafrechts mit dem Ziel, dass eine Tat dem Unternehmen zugerechnet
werden kann.
- Im Falle einer illegalen Einleitung ist das Schiff auf Mängel in seinem
Sicherheitsmanagementsystem und dessen Anwendung durch die Besatzung in Bezug auf
Umweltvorschriften zu überprüfen. Das sollte zur Folge haben, dass das
Schiff im Rahmen der Hafenstaatkontrolle bis zur Beseitigung eines Mangels
festgehalten wird.
- Die Schifffahrt muss angehalten werden, die Entsorgungsmöglichkeiten in den
Häfen umfassend zu nutzen. Dafür bieten die Beschlüsse der Helsinki-Kommision
und der EU-Richtlinienentwurf für eine einheitliche Regelung der Schiffsentsorgung
eine Grundlage. Die Maßnahmen sollten inhalts- und zeitgleich für die
Nordsee und die Ostsee eingeführt werden. Bund und Länder sollten bei
der Umsetzung der Regelung in nationales Recht ein Entsorgungs- und Gebührensystem
festlegen, das grundsätzlich alle Schiffe belastet und den Wettbewerb zwischen
den EU-Hafen nicht verfälscht.
- Die Anwendung der für die Sportschifffahrt im Ostseebereich beschlossenen
Regelungen über das Einleiten von Abwasser setzt eine sportschifffahrtsgerechte
landseitige Infrastruktur und technisch realistische Lösungen für die notwendige
Nachrüstung vorhandener Sportfahrzeuge voraus. Die Verpflichtung für kleine
Sportfahrzeuge mit weniger als sechs Personen sollten von der Helsinki-Kommission überprüft
werden. Die Küstenländer werden aufgefordert sicherzustellen, dass in allen Häfen und
Marinas eine große Zahl von Sportfahrzeugen Abwasser in angemessener Zeit entsorgen
kann.
- Entgegen der Auffassung einiger Naturschutzbehörden, sind Verkehrsbeschränkungen
auf Bundeswasserstraßen Sache des Bundes, auch wenn sie im Interesse des
Naturschutzes erfolgen. Zur besseren Akzeptanz sollten die zuständigen Behörden
des Bundes bei der Abwägung zwischen Verkehrs- und Naturschutzbelangen auch die
Sportschifffahrtsverbände frühzeitig in die Abstimmung einbeziehen.
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