DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V
- Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar -


38. Deutscher Verkehrsgerichtstag      26. bis 28. Januar 2000 in Goslar

EMPFEHLUNG

Arbeitskreis VIII

"Seefahrt und Umweltschutz"


  1. Der Arbeitskreis hält einmütig eine intensivere Verfolgung und Ahndung der illegalen Einleitung von Betriebs- und Ladungsrückständen durch Schiffe für dringend erforderlich. Für Prävention und Tataufklärung ist dabei eine wirksame Kontrolle in den Häfen und auf See - dort insbesondere die Luftüberwachung - unverzichtbar. Dazu gehöhrt eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Im Einzelnen empfiehlt der Arbeitskreis folgende Maßnahmen:

    • eine stärkere Abschöpfung der durch illegale Einleitung ersparten Aufwendungen beim Reeder.

    • verschärfte Ahndung von umweltrelevanten Verstößen im Vorfeld strafbaren Unrechts als Ordnungswidrigkeit.

    • Fortsetzung der Bemühungen der Justizministerkonferenz zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts mit dem Ziel, dass eine Tat dem Unternehmen zugerechnet werden kann.

  2. Im Falle einer illegalen Einleitung ist das Schiff auf Mängel in seinem Sicherheitsmanagementsystem und dessen Anwendung durch die Besatzung in Bezug auf Umweltvorschriften zu überprüfen. Das sollte zur Folge haben, dass das Schiff im Rahmen der Hafenstaatkontrolle bis zur Beseitigung eines Mangels festgehalten wird.

  3. Die Schifffahrt muss angehalten werden, die Entsorgungsmöglichkeiten in den Häfen umfassend zu nutzen. Dafür bieten die Beschlüsse der Helsinki-Kommision und der EU-Richtlinienentwurf für eine einheitliche Regelung der Schiffsentsorgung eine Grundlage. Die Maßnahmen sollten inhalts- und zeitgleich für die Nordsee und die Ostsee eingeführt werden. Bund und Länder sollten bei der Umsetzung der Regelung in nationales Recht ein Entsorgungs- und Gebührensystem festlegen, das grundsätzlich alle Schiffe belastet und den Wettbewerb zwischen den EU-Hafen nicht verfälscht.

  4. Die Anwendung der für die Sportschifffahrt im Ostseebereich beschlossenen Regelungen über das Einleiten von Abwasser setzt eine sportschifffahrtsgerechte landseitige Infrastruktur und technisch realistische Lösungen für die notwendige Nachrüstung vorhandener Sportfahrzeuge voraus. Die Verpflichtung für kleine Sportfahrzeuge mit weniger als sechs Personen sollten von der Helsinki-Kommission überprüft werden. Die Küstenländer werden aufgefordert sicherzustellen, dass in allen Häfen und Marinas eine große Zahl von Sportfahrzeugen Abwasser in angemessener Zeit entsorgen kann.

  5. Entgegen der Auffassung einiger Naturschutzbehörden, sind Verkehrsbeschränkungen auf Bundeswasserstraßen Sache des Bundes, auch wenn sie im Interesse des Naturschutzes erfolgen. Zur besseren Akzeptanz sollten die zuständigen Behörden des Bundes bei der Abwägung zwischen Verkehrs- und Naturschutzbelangen auch die Sportschifffahrtsverbände frühzeitig in die Abstimmung einbeziehen.

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