Wer den Schaden hat ...

Regulierungsstrategien

Werden Unfallopfer immer angemessen entschädigt?

Die »Waffengleichheit« gerät zunehmend aus dem Gleichgewicht. Darauf weisen die Kfz.-Sachverständigen im VKS hin. Es hat den Anschein, daß die Versicherer bei den sonst viel verschmähten »Unfallhelfern« in die Lehre gegangen sind. Dort haben sie gelernt, wie man Schadenersatzansprüche zum eigenen Vorteil optimieren kann. (hohe Investitionen im Personalbereich der Schadenabteilungen führen zur immer erfolgreicheren Schadenabwehr)

Was ist geschehen?

Versicherer haben durch die Ausgabe der Versicherungs-cards an ihre Versicherungsnehmer erfolgreich die Weichen gestellt. Noch an der Unfallstelle werden die Karten ausgetauscht. Der Geschädigte nimmt ohne vorherige Information Kontakt zu der Versicherung auf, die entschädigen soll um Sicherheit zu erhalten, daß seine Schadenersatzforderungen gedeckt sind und reguliert werden können. Bei diesem ersten Kontakt nimmt der mit Telefon-Marketing geschulte Versicherungsmitarbeiter das Schadenmanagement geschickter denn je in die Hand, Versicherer haben also dazugelernt. Er führt das Gespräch, der Anrufende kann kaum Fragen stellen. Die dabei auftauchende Frage nach dem Sachverständigen ( freie Wahl des Geschädigten, etc. ), wird zur Zeit von immer wenigen Versicherern fair beantwortet. Mit ansteigender Tendenz bringen sie lieber ihre eigenen oder diejenigen »freien« Experten ins Spiel, auf die »Verlaß« ist, im besten Sinne des Wortes. (Man kennt sich, da weiß man was man hat) So ist es mehr denn je der Fall, daß die freie Gutachterwahl des Geschädigten auf der Strecke bleibt. Beweislast wird kostenlos entsorgt, wichtige Beweise ebenfalls. Kommt es gar zur Beweisnot, so stellt der Geschädigte häufig zu spät fest, daß sein Gutachter zwar ein netter Mensch war, sogar ein feiner Kerl, jedoch kann er sich nicht an ihn wenden, da es kein vertragliches Verhältnis zu ihm gibt. ...

Die deutschen Schadenversicherer rechnen ohnehin mit einem wieder günstigeren Schadenverlauf. 1995 war schon ein zunehmend rückläufiger Schadenverlauf als in den Vorjahren seit 1990 zu beobachten, 1996 soll sich dieser Trend weiter stabilisiert haben.

Insbesondere trifft das nach allgemeiner Anschauung auf den Bereich Kraftschaden zu. Versicherer und damit auch die Versichertengemeinschaft können wieder bessere Erträge und vor allem niedrigere Beiträge erwarten.

Um so weniger ist nach Meinung der unabhängigen Kfz.-Sachverständigen zu verstehen, daß sich viele Versicherer im Schadenfall dadurch zusätzlich entlasten wollen, indem sie eigene technische Angestellte, die sich immer häufiger als Sachverständige zu erkennen geben, als »Helfer« zu den Unfallopfern entsenden. Mit viel Einfühlungsvermögen wird der Geschädigte am Telefon bearbeitet. ( Wir helfen Ihnen, schicken unseren Sachverständigen, wir kümmern uns, beim Verkauf der Restwerte sind wir ihnen behilflich, wir kennen sehr gute Werkstätten..) Beim Eintreffen des vom Versicherer entsandten Experten läuft dort nach uns bekannten Schilderungen ein unglaubliches Ritual ab, ähnlich wie früher von den viel verschmähten »Unfallhelfern« in Glanzzeiten zu deren

Information 08/96

Wohl nicht ``besser'' gemacht. Zuerst wieder vertrauensbildende Maßnahmen, und dann nach und

nach feststellen, wieviel Wissen beim Unfallopfer über Schadenersatz vorhanden ist (kein oder geringes Wissen: geringe Entschädigung, viel Wissen: scheinbar vollständiger Regulierungsaufwand). Kommen irgendwann doch Fragen zur Neutralität des Sachverständigen, versucht man sich mit Überredungskunst, etwa wie: wir werden großzügig kalkulieren, einen unabhängigen Sachverständigen brauchen sie nicht, die Kosten können wir sparen, beschädigte Teile werden durch neue ersetzt«. So oder so ähnlich läuft dieser Deal.

Irgendwann später wird dann in einigen wenigen Fällen doch noch ein freier Sachverständiger eingeschaltet, der den Sanierungsbedarf oder die Schadenbewertung neu konzipiert. Mit der Konsequenz, daß das Unfallopfer weitergehend entschädigt wird und die Versicherung zusätzlich weitere Kosten für den Sachverständigen und Rechtsbeistand sowie Verfahrenskosten übernehmen muß.

Werden Versicherungen hintergangen, so spricht man von »Versicherungsbetrug«. Immer wieder gerne von den Medien herausgestellt. Selten wird dagegen von den Praktiken einiger Versicherer gesprochen, die, wie hier angerissen, gar nicht so selten sind.

Das Problem, daß diejenigen, die in der Lage sind, hohe und selbst überhöhte Schadenersatzforderungen durchzusetzen, besser abschneiden, als diejenigen, die sich bescheiden geben, liegt auf der Hand. Dieser Unsitte sollte man ein Ende bereiten.

Es verwundert schon, wenn es weithin legitim erscheint, daß derjenige, der für die Entschädigung einzustehen hat, auch die Höhe der Leistung maßgeblich mit gestalten darf. Wird diese herausgehobene Stellung darüber hinaus noch mißbraucht, so liegt versuchter Betrug nahe. Würde man das Kind beim Namen nennen, so müßte es »Opferbetrug« heißen.

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