Wer den Schaden hat ...

VKS-Sachverständige bewahren ihre Unabhängigkeit

Die unabhängigen Kfz-Sachverständigen im VKS haben sich neu konstituiert.

Hatte man zur Stärkung von Verbraucherschutz gegen Versicherungsdominanz bis Anfang 1996 versucht, zusammen mit einem anderen Verband freiberuflich tätiger Sachverständiger zu kooperieren, so hat man sich jetzt für einen Alleingang entschieden. Dabei haben sich die freiberuflichen Sachverständigen im VKS ein Mehr an Verbraucherschutz auf die Fahnen geschrieben, wie uns der neue Geschäftsführer und Rechtsanwalt Armin Weidt dazu auf Nachfrage mitgeteilt hat. Erstmals seit Bestehen des 1985 gegründeten Sachverständigenverbandes hat der neugewählte Vorstand einem Juristen die Geschäftsführung des VKS übertragen.

Mehr als 250 Kfz-Sachverständige im VKS haben sich bereiterklärt, die von Versicherern veranlaßten Schadengutachten aus Sicht eines unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen. Dabei soll festgestellt werden, ob die vorgelegten Gutachten alle Voraussetzungen für eine vollständige Schadenregulierung erfüllen.

Damit wird eine weitere Lücke zum Schutze des Verbrauchers geschlossen werden. Wurden vom Verband bislang nur Gutachten aus den eigenen Reihen auf Betreiben von Versicherern überprüft, werden nunmehr auch die Prüfanträge von Verbrauchern ohne Vorbedingungen angenommen. Versicherer unterhalten mehr als 2500 technische Experten, deren Aufgabe es auch ist, die bei Versicherern eingehenden Gutachten zu überprüfen. Die von den Versicherern selbst veranlaßten >>Gutachten<< dagegen konnten bislang in der Regel ungeprüft bestehen. Nur selten gelangten diese >>Gutachten<< zur Überprüfung zu unabhängigen Sachverständigen. Das soll sich nun ändern.

Dabei geht es nicht nur um Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Anhängern (Haftpflicht, Kasko), sondern auch um Kfz.-Schäden aus der allgemeinen Haftpflicht und Privathaftpflicht, um Schäden an Motor, Getriebe, Achsen, Fahrwerk, Reifen, Leistung, zugesicherte Eigenschaften, Lackierung, Beleuchtung, Emission etc.

Hat ein Betroffener das Gefühl oder den Verdacht, daß ihn das vom Versicherer veranlaßte >>Gutachten<< benachteiligt, so kann er dieses Werk zur Prüfung an den VKS senden. Dort wird es von einem unabhängigen und anerkannten Sachverständigen überprüft.

Ist das Gutachten nicht zu beanstanden, so wird es mit einer entsprechenden Erklärung an den Auftraggeber zurückgesandt. Für die Prüfung wird eine je nach Umfang zu erhebende Gebühr verlangt, die in den meisten Fällen auch von dem zur Zahlung verpflichteten Versicherer zu erstatten ist.

Bestätigt sich dagegen der Verdacht auf Benachteiligung, so wird der prüfende Gutachter zu diesem Schadenfall tätig. In diesem Fall wird ein weiteres Gutachten erstellt, das dann an den regulierenden Versicherer eingereicht werden kann. Dieses (Zweit)-Gutachten führt in der Regel zu einer weitergehenden Entschädigung des Betroffenen. Die Kosten für dieses weitere Gutachten ist nach gängiger Rechtsprechung von der Versicherung und nicht vom Betroffenen zu bezahlen. Mit diesem Instrumentarium haben die Sachverständigen im VKS nach reiflichen Überlegungen ein Signal gesetzt zum Schutze des Verbrauchers, denn dieser kann ein Gutachten in den seltensten Fällen auf Vollständigkeit hin überprüfen.

<--zurück