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Nachvollziehbarkeit von Fahrzeugrestwerten (Marktwerten)
Nachvollziehbare rechnerische Ermittlung von Rest- und Veräußerungswerten unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge
Unter anderem werden die von unabhängigen Kfz-Sachverständigen ermittelten
Restwerte in Zweifel gezogen, indem oft erst nach dem Verkauf der Fahrzeugwracks
(Schein-) Angebote in schwindelerregenden Höhen präsentiert werden. Diese sind
nach unseren Erkenntnissen meist über die sogenannte Restwertbörse bei teilweise
recht dubiosen Aufkäufern eingeholt und darüber hinaus oftmals ohne genaue Kenntnisse über Art und Umfang des Schadens abgegeben worden. Mit Hilfe dieser Angebote werden dann die unabhängigen Sachverständigen auf Rückzahlung der Differenzbeträge verklagt.
Nach Einschätzung der Verfasser, basierend auf Gesprächen mit betroffenen
Sachverständigen, werden bzw. wurden bundesweit ca. 1000 !! solcher
Restwert-Regresse von Seiten der Versicherer gegen freie Sachverständige geführt.
Nach Kenntnis der Verfasser existiert bis dato kein einziges Urteil, in dem ein
Sachverständiger Regreß leisten mußte.
Ärgerlich ist jedoch, dass in fast allen Fällen zunächst die dergestalt angegriffenen
Sachverständigen ihre Restwerte begründen müssen, statt dass zunächst einmal die
von den Versicherern benannten Aufkäufer befragt werden, wie sie bei derart
exorbitanten Ankaufsangeboten noch ein legales, gewinnbringendes Geschäft tätigen können.
Vor diesem Hintergrund entstand der Gedanke, den Restwert rechnerisch
nachvollziehbar zu bestimmen. Auch ein seriöser Aufkäufer muß ja zunächst
kalkulieren, welchen Betrag er zahlen kann, um aus dem Ankauf eines Unfallwagens
anschließend noch ein ehrliches Geschäft zu machen. Die unter oben genannten
Gesichtspunkten entwickelte Berechnung des rechnerischen Restwertes dürfte sich
im wesentlichen mit den Überlegungen und Kalkulationen seriöser, ortsansässiger
Händler / Aufkäufer decken.
Nach Überzeugung der Verfasser wurden in der nachfolgenden Berechnungsvorlage
alle, für die Ermittlung eines realistischen Restwertes maßgeblichen Faktoren
berücksichtigt, sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll vielmehr dem unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen die Möglichkeit der Kontrolle sowie eine Argumentationshilfe gegen unberechtigte und/oder unseriöse Angriffe auf den von ihm ermittelten Restwert gegeben werden.
VKS Öffentlichkeitsarbeit
Copyright Dipl.-Ing. (FH) Andreas Skalka